Bei der Front gegen Zensur (Front Against Censorship, nachfolgend FAC genannt) handelt es sich um eine Bewegung maltesischer Studenten- und Jugendorganisationen, die nach einer Reihe von Fällen staatlicher Zensur entstanden ist. Die FAC ist eine Freiwilligenorganisation, die sich für eine gründliche Überprüfung der maltesischen Rechtsvorschriften stark macht, denen zufolge einzelne Personen bzw. staatliche Einrichtungen befugt sind, über die moralische Eignung von Werken für die maltesische Bevölkerung zu urteilen und kraft dieser Entscheidung ihre Verbreitung zu untersagen. Die FAC verweist auf bestimmte veraltete Gesetze, die diese Freiheiten durch direkte oder indirekte Zensur bedrohen, und beruft sich auf das Grundsatzurteil des EGMR in der Rechtssache Handyside/Vereinigtes Königreich. Sie ist der festen Überzeugung, dass die derzeitigen rechtlichen Mechanismen die gestalterische Ausdrucksfreiheit behindern und gegen die europäischen Werte der Redefreiheit, der Freizügigkeit und der künstlerischen Freiheit verstoßen. Anspruchsvolles kreatives Ideengut kann im europäischen Rahmen nicht frei ausgetauscht oder weitergegeben werden, wenn das geltende innerstaatliche Recht bestimmte Einschränkungen zulässt. Mithilfe von Protesten und der Website des sozialen Netzwerks Facebook tritt die FAC für eine Änderung der bestehenden Rechtslage ein. Ein als Diskussionsgrundlage dienendes Dokument mit Vorschlägen findet sich bei Facebook auf der Gruppenseite der FAC. Zudem können die Mitglieder Vorschläge unterbreiten. Die FAC startete den ersten Protest auf dem Gelände der Universität und fördert derzeit einen zweiten Protest, der am 24. Februar 2010 auf nationaler Ebene erfolgen soll. Die FAC hat beschlossen, im Rahmen der Lobbyarbeit auch ihre Nominierung einzureichen, um die Aufmerksamkeit Europas auf unsere Sache zu lenken, damit die maltesische Regierung ohne weitere Verzögerungen sofort Maßnahmen ergreift, wie dies jüngst im Entwurf eines Dokuments zur nationalen Kulturpolitik zum Ausdruck gebracht wurde: „Unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit ist die Gesetzgebung dahingehend zu überprüfen, dass gewährleistet ist, dass die Einstufung von Werken die Reife des Publikums einer modernen Gesellschaft im 21. Jahrhundert widerspiegelt.“
(Der vorstehende Text gibt die von den Projektträgern selbst erstellte Zusammenfassung ihres Wettbewerbsbeitrags zum Europäischen Jugendkarlspreis 2010 wieder.)